Neue Gebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ilten-Bilm-Höver
Pascal Bade
„Die Unterhaltung des Friedhofs wird ausschließlich über Gebühren finanziert“, erläutert der Vorsitzende des Friedhofsausschusses, Erich Kracke. „Es dürfen dafür keine Kirchensteuern eingesetzt werden“, bestätigt auch Pastor Johann Christophers als Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Weil das Thema Finanzen sehr sensibel ist, wurde die neue Gebührenordnung erst rechtskräftig, nachdem das Kirchenkreisamt die Gebührenstruktur geprüft und seine Zustimmung gegeben hat.
Der Iltener Friedhof besteht schon 145 Jahre und ist damit auch ein Spiegel der Zeitgeschichte. Einzelne Grabstellen stehen sogar unter Denkmalschutz. Die Kirchengemeinde ist mit der Nutzung ihres Friedhofs stets mit der Zeit gegangen. Zusätzlich zu den traditionellen Grabstellen werden seit zwölf Jahren auch reine Urnenbegräbnisfelder bereit gehalten, auf denen keine Grabmale mehr gesetzt werden. Die Namen und Lebensdaten zum Gedenken der Verstorbenen sind statt dessen in Sandsteinstelen eingraviert.
Seit 2012 besteht zusätzlich die Möglichkeit der Urnenbestattung in einem Partnerschaftsgrab. Das heißt, dass der später Versterbende in derselben Grabstelle seine letzte Ruhe findet wie der Ehe- bzw. Lebenspartner. Das Urnenpartnerschaftsgrab wird mit einem kleinen Stein gekennzeichnet. Die Pflege obliegt für die Ruhezeit von 30 Jahren dem Friedhofsträger.
Quelle: http://www.kirche-ilten.de/nac…eue-gebuehrenordnung.html