Wenn der Todesfall eingetroffen ist

Ist der Todesfall eingetreten, sind viele Dinge zu regeln. Dabei müssen einige zügig abgearbeitet werden, auch, wenn einem zu diesem Zeitpunkt nicht danach zumute ist. Wir möchten Ihnen als direkten Angehörigen oder Bevollmächtigten des Verstorbenen in dieser Rubrik einen groben Überblick über die wichtigsten zu veranlassenden Punkte geben, die für Sie eine Vorbereitung, aber auch eine allgemeine Hilfe sein können.

Ablauf nach Eintreten des Todesfalls

Todesfall Auch im Todesfall müssen viele Dinge geregelt werden. Abhängig davon, wo der Todesfall eingetroffen ist, müssen zu Beginn verschiedene Dinge geregelt werden. Trat der Tod bei Ihnen zuhause ein, müssen Sie zuerst einen Arzt benachrichtigen, der in diesem Fall den Tod bestätigen und den Totenschein ausstellen wird. Im Regelfall ist das der Hausarzt des Verstorbenen. Kam es im Krankenhaus oder beispielsweise im Pflegeheim zum Todesfall, werden Sie vom Personal kontaktiert.


Als nächstes ist es wichtig, dass Sie, wenn es im Zuge einer Vorsorge noch nicht geschehen ist, ein Bestattungsunternehmen suchen, dass Sie während der nächsten Zeit begleitet und mit Ihnen den weiteren Ablauf klärt.

Info: Die Wahl des Bestattungsunternehmens obliegt dabei ganz Ihnen – seitens unserer Kirchengemeinden gibt es keine festen Bestattungsunternehmen, auf die Sie zurückgreifen müssen.


Hierfür haben Sie bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todesfall Zeit. Diese Regelung ist im Niedersächsischen Bestattungsgesetz verankert und soll sicherstellen, dass Verstorbene spätestens nach 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt wurden. Sie haben also, wenn noch kein Bestattungsunternehmen von Ihnen oder dem Verstorbenen ausgesucht wurde, Zeit, sich zu informieren und mit Ihren Familienangehörigen eine Wahl zu treffen.

Möglichkeiten einer Aussegnung

Daneben braucht auch die Seele der Hinterbliebenen ein Innehalten. Ein Wahrnehmen, dass der Tod eingetreten ist. Ein erstes Abschiednehmen. Ruhe und Stille in aller Geschäftigkeit. Hierbei begleiten Sie gerne unsere Pastorinnen und Pastoren und kommen zur Aussegnung des oder der Verstorbenen bei Ihnen zu Hause oder im Krankenhaus – dorthin, wo der Tod eingetreten ist. Benachrichtigen Sie Ihr Pfarramt – sobald es möglich ist, kommt jemand zu Ihnen.


Eine Aussegnung bezeichnet eine Andacht, bei der der bzw. die Verstorbene noch einmal gesegnet wird. Die Aussegnungsfeier findet in der Regel im Sterbezimmer statt; im Krankenhaus, Hospiz oder Altenheim auch in einem gesonderten Aufbahrungsraum. Je nach Möglichkeit und Wunsch der Angehörigen kann der Raum mit einem Kreuz und einer Kerze gottesdienstlich gestaltet werden.


Die Aussegnung kann aus folgenden Elementen bestehen:

Begrüßung und Wahrnehmen derer, die im Raum sind. Lesung aus der Bibel – Gebet – Abschiedssegen. Es ist Zeit für Stille, die gemeinsam ausgehalten wird. Raum auch für kurze persönliche Worte des Abschieds und des Zuspruchs. Das Vaterunser wird am Sterbebett gesprochen. Je nach Möglichkeit kann zu Beginn, am Schluss oder an einer anderen passenden Stelle ein Lied gesungen werden. Unsere Pastorinnen und Pastoren lassen sich jeweils ganz auf die Situation vor Ort ein. Ein Segen über allen Anwesenden beschließt die Aussegnung.


Wenn die Verstorbene bzw. der Verstorbene zeitnah vom Sterbeort überführt wurde oder etwas Zeit ins Land geht, bis Sie oder andere Angehörige angereist sind, ist es auch möglich, am Ort der Aufbahrung bis zur Trauerfeier eine Abschiednahme unter Begleitung einer Pastorin oder eines Pastors vorzunehmen.


Ein verbreiteter Abschiedssegen lautet:
Es segne dich Gott, der Vater,
der dich nach seinem Bild geschaffen hat.
Es segne dich Gott, der Sohn,
der dich durch sein Leiden und Sterben erlöst hat.
Es segne dich Gott, der Heilige Geist,
der dich zum Glauben gerufen und geheiligt hat.
Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist
geleite dich durch das Dunkel des Todes.
Er sei dir gnädig im Gericht
und gebe dir Frieden und ewiges Leben. Amen.

Wichtige Unterlagen und Regelungen

Im Idealfall wurden alle Unterlagen und Papiere, die nach Eintritt des Todes benötigt werden, bei vorherigen Vorsorgemaßnahmen bereits gesammelt und zurechtgelegt, so dass diese neben persönlichen Dokumenten wie dem Personalausweis des Verstorbenen, für die Angehörigen oder Bevollmächtigten direkt griffbereit sind:


Art Geburtsurkunde Personalausweis Heiratsurkunde Scheidungsurteil Sterbeurkunde
Ledig
Verheiratet


Geschieden




Verwitwet



Weitere Maßnahmen und Vorbereitungen für die Bestattung

Hat das erste Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen stattgefunden, sind die wichtigsten Schritte für die Bestattung bereits getan. Fragen nach dem Ablauf, einer Traueranzeige in der lokalen Zeitung und das Aussuchen eines Sarges oder einer Urne, sind in diesem Gespräch ebenso Thema, wie die weitere Organisation. Lassen Sie sich in dieser schweren Zeit vom Bestattungsunternehmen helfen! Die meisten Dinge müssen nicht direkt von Ihnen erfolgen, sondern können vom Bestatter übernommen und in die Wege geleitet werden.


An dieser Stelle haben Sie auch die Möglichkeit, besondere Wünsche an die Trauergäste, Freunde und Familie heranzutragen. So haben Sie die Gelegenheit, anstatt von Kränzen und finanziellen Unterstützungen, die Bitte um eine Spende zu äußern. War der Verstorbene zum Beispiel ein Tierfreund, wird oftmals für ein Tierheim oder Verein gesammelt. Aber auch eine Spende für die Kirchengemeine oder auch einem zuletzt genutzten Pflegeheim oder Hospiz sind oft gefragte Alternativen. Möchten Sie einen Spendenaufruf für die Kirchengemeinde in der Traueranzeige abdrucken, sprechen Sie idealerweise im Voraus mit der Kirchengemeinde, um die Bankverbindung und den Spendenzweck zu klären.

Trauergespräch mit der Pastorin oder dem Pastor

Bei jedem Todesfall stehen Ihnen die Pfarrämter mit unseren Pastorinnen und Pastoren gern zur Verfügung. Haben Sie oder der Verstorbene keinen speziellen Wunsch nach einer Pastorin oder einem Pastor geäußert, übernimmt die Trauerfeier und Bestattung in der Regel die zuständige Pastorin bzw. der Pastor der Kirchengemeinde.


Im Trauergespräch werden unter anderem die Abläufe für die Trauerfeier besprochen. Gibt es Wünsche zu bestimmten Liedern? Auch werden gezielt Fragen nach dem Verstorbenen, seinem Leben, Vorlieben und Ereignissen gestellt, die im Laufe der Trauerfeier im Licht des Evangeliums betrachtet und in den Horizont der Hoffnung auf Auferstehung gestellt werden.

Info: Auf der Webseite der Landeskirche Hannover erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Trauer, Trauerarbeit und Trauerphasen, aber auch Ratschläge und Hilfe im Umgang mit der Trauer, wie zum Beispiel der Trauerarbeit mit Kindern.