Vorsorge - Vorbereitung ist gut und hilft

Sich mit dem Thema Tod zu befassen – gar Entscheidungen oder Vorbereitungen zu treffen, scheint für viele Menschen unvorstellbar. Oft begegnen uns im Gespräch oder Telefonat Angehörige, die uns sagen, dass ihre Frage sicher komisch oder ungewöhnlich ist. Aber im Gegenteil!


Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Es ist keine ungewöhnliche Angelegenheit und sogar sehr gut, sich mit diesem Thema bereits im Vorfeld auseinander zu setzen. Hat man sich entschieden und seine letzten Wünsche und Vorstellungen mit seinen Liebsten besprochen oder niedergeschrieben, ist es für die Familienangehörigen im Ernstfall einfacher, da es gerade dann, sehr schnell gehen muss.


Viele Entscheidungen müssen getroffen werden. Soll es eine Sarg- oder Urnenbestattung sein? Welche Grabart ist die richtige? Diese Fragen sind für die Hinterbliebenen nicht einfach zu beantworten, wenn man nicht weiß, welche Vorstellung der Verstorbene hatte.

Vorsorge und Vorsorgevollmacht

Mit einer so genannten Vorsorgevollmacht können Sie bereits im Vorfeld bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Diese Person erhält dazu von Ihnen eine Bevollmächtigung und kann in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und agieren. Darum sollte eine solche Vollmacht auch gut durchdacht und nicht leichtfertig ausgesprochen werden.


Auch wenn Sie mit einer bereits erteilten Vollmacht nicht mehr einverstanden sind, oder andere Gründe für eine Änderungen sprechen, ist dies jederzeit möglich. Eine Änderung oder gar Kündigung einer solchen Vollmacht, kann nach deutschem Recht jederzeit erfolgen.

Info: Eine Vorsorgevollmacht sollte notariell beurkundet werden, auch wenn dies nicht rechtlich notwendig ist. Eine solche Beurkundung gibt in Streitfällen jedoch Sicherheit und wird für einige Verfahren und Anträge vorausgesetzt. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine Vorsorgevollmacht mit dem Eintritt des Todes erlischt.


Des Weiteren können Sie sich in der Regel bei jedem Bestattungsunternehmen im Vorfeld erkundigen und genaue Absprachen treffen. Alle notwendigen Unterlagen werden dann beim Bestatter aufbewahrt und stehen sofort zur Verfügung, wenn es zum Todesfall gekommen ist.


Ebenso können Sie bei einem Bestatter oft auch ein so genanntes Treuhandkonto einrichten. Die finanziellen Mittel stehen dann den Hinterbliebenen für die mit dem Bestattungsunternehmen getroffenen Vereinbarungen im Zuge der Bestattung zur Verfügung.

Die Wahl der Bestattungs- und Grabstättenart

Die Frage nach der Bestattungs- und Grabstättenart ist eine gut zu überlegende Sache. Möchte ich eine Bestattung im Sarg, oder kann ich es mir vorstellen, in einem Krematorium verbrannt zu werden? Hat die Familie bereits eine gemeinsame Grabstätte, auf der die Bestattung stattfinden soll, oder muss eine neue Grabstätte erworben werden? Auch bei dieser Frage gibt es viele Möglichkeiten.

Info: Wussten Sie, dass viele Krematorien sogar Führungen anbieten? Hier werden Ihnen die einzelnen Schritte erklärt und die Technik "dahinter" näher gebracht und versucht, die Angst vor der Mechanik zu nehmen.


Die so genannten Wahlgrabstätten sind beispielsweise Grabstätten für eine oder mehrere Bestattungen. Die Pflege obliegt in der Regel dem Nutzungsberechtigten und die Nutzungszeit kann verlängert werden. Pflegeleichte oder -freie Grabstätten sind dabei Grabarten, die eine immer größere Beliebtheit genießen. Die Pflege wird durch die Kirchengemeinde, je nach Grabart teilweise oder ganz, ausgeführt und muss nicht von den Angehörigen übernommen werden.


Informieren Sie sich bei uns, welche Grabarten auf dem betreffenden Friedhof zur Verfügung stehen. Wir haben Ihnen in dieser Rubrik zudem zu allen Friedhöfen die verschiedenen Grabarten aufgeführt und die Unterschiede hervorgehoben.