Neue Grabarten & Gebühren-Anpassungen zum 1. März 2017 in Brelingen

Kirche der St.-Martini-Kirchengemeinde in Brelingen
Kirche der St.-Martini-Kirchengemeinde in Brelingen

Urnenbestattungen im Urnenhain

Die Planungen für den Urnenhain in Brelingen laufen bereits seit geraumer Zeit auf Hochtouren. Nach mehreren Baumfällungen und weiterführenden Arbeiten, steht durch die Änderung der Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung die neue Bestattungsform vor ihrer Einführung. Bestattungen im Urnenhain sind als einzelne Urnenbestattungen möglich, die im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren mit einer Grabstelle vergeben werden.


Die Pflege der gesamten Anlage wird dabei von der Kirchengemeinde übernommen. Verpflichtungen und Pflegearbeiten sind dadurch für die Angehörigen und Familienmitglieder nicht notwendig und im Preis für die Grabstelle inbegriffen. Auf zentralen Holzstelen wird durch die Anbringung einer Bronzetafel der Vor- und Nachname sowie das Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen verewigt.

Weitere neue Grabarten

Neben der Möglichkeit sich als Urne im Urnenhain beisetzen zu lassen, werden durch die Änderung der Friedhofsordnung auch zwei weitere Grabarten eingeführt. Mit den Sockelgräbern und Sockel-Doppel-Wahlgräbern bietet die Kirchengemeinde somit zwei weitere pflegeleichte Bestattungsformen an, die im Falle der Sockelgräber nach Ablauf der Ruhefrist von 25 Jahren an die Kirchengemeinde zurückfallen. Die Sockel-Doppel-Wahlgräber können wie normale Wahlgrabstätten nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.


Die Abteilung der Sockelgräber und Sockel-Doppel-Wahlgräber ist mit Rasen eingesät und die Grabstätten werden nicht einzeln eingefasst. Die Herrichtung und Pflege der Abteilung erfolgt durch die Kirchengemeinde. Grabschmuck darf hingegen direkt auf der Grabstätte abgelegt werden, hierfür dient der Platz der Sockelplatten.

Einführung neuer Grabarten und Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Die Gebühren für die einzelnen Grabarten in der Friedhofsgebührenordnung wurden zuletzt vor rund sechs Jahren, im Juni 2011, angepasst. Seit dem sind die Preise für alle Grabstätten gleichgeblieben. Durch diesen längeren Kalkulationszeitraum und in den letzten sechs Jahren stetig anwachsenden Lohn- und allgemeinen Kosten, wurden die Gebühren in diesem Zuge ebenfalls neu kalkuliert und angepasst.


Die neuen Gebühren, die ab dem 1. März 2017 gültig sind, können Sie der Friedhofsgebührenordnung entnehmen.

Weiterführende Links:

1. Änderung zur Friedhofsordnung

Friedhofsgebührenordnung Brelingen