Beide Ordnungen treten somit nach längerer Vorbereitungs- und Planungszeit zum 1. Mai 2017 in Kraft. Die Friedhofsgebührenordnung ersetzt die bisherige Fassung, bei der Friedhofsordnung werden durch eine 1. Änderung kleinere Anpassungen vorgenommen und neue Bestattungsmöglichkeiten hinzugefügt.
Neue pflegeleichte Bestattungsarten
Neu hinzugekommen sind die pflegeleichten Wahlgrabstätten, die für Erd- und Urnenbestattungen erworben werden können. Eine pflegeleichte Wahlgrabstelle ist vom Nutzungsberechtigten mit einem stehenden oder liegenden Grabmal zu versehen. Die Grabmale werden umfasst von einer Rasenkante aus Stein, die von der Kirchengemeinde errichtet wird.
Innerhalb dieser Steinkante obliegt die Grabpflege dem Nutzungsberechtigten. Die restliche Grabfläche wird von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät und für die Dauer der Ruhefrist und Nutzungszeit gepflegt. Die Preise hierfür sind bereits in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten.
Die neuen Gebühren können der Friedhofsgebührenordnung entnommen werden. Weiterführende Informationen sowie eine direkte Möglichkeit zur Einsicht der Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung, erhält man zum 1. Mai 2017 unter anderem auf unserer Informations-Seite zum Friedhof.