Ev.-luth. Ludwig-Harms-Kirchengemeinde Fuhrberg

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Reihengrab

Reihengrab

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall vergeben werden.

Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 25 Jahre vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.


Wahlgrab

Wahlgrab

Unsere Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden können.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 25 Jahren können sie verlängert oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrabstätten sind für bis zu vier Urnenbestattungen geeignet und können wie Wahlgräber bereits vor dem Todesfall ausgesucht und erworben werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 25 Jahren können sie verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Rasenreihengrab Urne

Rasenreihengrab (Urnenbestattung)

Rasenreihengräber für Urnen werden im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf nicht verlängert werden.

Die Anlage ist mit Rasen eingesät und die Grabstätten werden nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet. Die Herrichtung und Pflege erfolgt ausschließlich durch die Kirchengemeinde.

Auf einem zentralen Gedenkstein werden mit einem Bronzeschriftzug der Vor- und Nachname der Verstorbenen angebracht. Die Kosten hierfür sind bereits in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten.


Rasenreihengrab Sarg

Rasenreihengrab (Erdbestattung)

Rasenreihengräber für Erdbestattungen werden im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf nicht verlängert werden.

Die Anlage ist, wie auch bei der Möglichkeit der Urnenbestattungen, mit Rasen eingesät und die Grabstätten werden nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet. Die Herrichtung und Pflege erfolgt ausschließlich durch die Kirchengemeinde.

Auf einem zentralen Gedenkstein werden mit einem Bronzeschriftzug der Vor- und Nachname der Verstorbenen angebracht. Die Kosten hierfür sind bereits in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten.


Pflegeleichtes Wahlgrab für Sarg und Urne

Die pflegeleichten Wahlgräber werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Eine Bestattung ist als Erd- oder Urnenbestattung möglich.

Sie sind mit einem stehenden oder liegenden Grabmal zu versehen und werden von einer Rasenkante aus Stein umfasst, die von der Kirchengemeinde errichtet wird.

Innerhalb der Steinkante obliegt die Grabpflege dem Nutzungsberechtigten. Die restliche Grabfläche wird mit Rasen eingesät und von der Kirchengemeinde gepflegt. Die Kosten hierfür sind in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 25 Jahren kann die Grabstätte verlängert oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


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