Ev.-luth. St.-Martini-Kirchengemeinde Brelingen
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.
Unsere Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für bis zu vier Urnenbestattungen, die ansonsten nach den Grundsätzen der Wahlgrabstätten angelegt werden.
Wie bei den Wahlgrabstätten sind auch bei den Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die Grabstätte ist im Gegensatz zu Wahlgrabstätten aber deutlich kleiner.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Rasenreihengrab für Sarg und Urne
Rasenreihengrabstätten sind Gräber die im Todesfall für Sarg- und Urnenbestattungen der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätten werden in einer Rasengrabanlage angelegt und fallen nach Ende der Nutzungszeit an die Kirchengemeinde zurück. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen.
In der Gebühr für das Nutzungsrecht sind zudem die Kosten für eine Bronzetafel bereits inbegriffen, die mit dem Namen und dem Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen auf einem zentralen Gedenkstein angebracht wird.
Urnenhain
Urnenbestattungen im Urnenhain sind einzelne Grabstellen, die im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden. Sie fallen nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit an die Kirchengemeinde zurück.
Die Herrichtung und Pflege der Abteilung erfolgt ausschließlich durch die Kirchengemeinde.
Der Urnenhain wird durch zentrale Holzstelen gekennzeichnet, auf denen der Vor- und Nachname sowie das Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen auf einer Bronzetafel angebracht werden.
Sockelgrab
Die Anlage der Sockelgräber ist mit Rasen eingesät und für Erd- und Urnenbestattungen geeignet. Dabei werden die Grabstätten nicht einzeln eingefasst und die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Die Grabstätten der Sockelgräber müssen mit Sockelplatten von 80 cm Breite und 60 cm Höhe versehen werden. Es sind nur stehende Grabmale erlaubt. Im Gegensatz zu anderen pflegeleichten Grabarten darf auf der Sockelplatte der Grabstätte Grabschmuck abgelegt werden.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Sockel-Doppel-Wahlgrab
Die Sockel-Doppel-Wahlgräber werden wie normale Sockelgräber in einer eigenen Rasenanlage angelegt und bestehen aus zwei Grabstellen. Die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Es sind ausschließlich stehlenförmige Grabmale zulässig, die hinter einer Sockelplatte von 80 cm Breite und 60 cm Höhe errichtet werden müssen. Der Grabschmuck darf dabei ebenfalls direkt auf der Sockelplatte abgelegt werden.
Im Gegensatz zu Sockelgräbern können Sockel-Doppel-Wahlgräber nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit für 5 bis 25 Jahre verlängert werden.