Ev.-luth. St.-Michaelis-Kirchengemeinde Bissendorf
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für Erdbestattungen vergeben werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen Reihengrabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen. In einer einstelligen Wahlgrabstätte kann eine Sargbestattung ermöglicht werden.
Auf unserem Friedhof sind Wahlgrabstätten die üblichen Grabstätten und am meisten vertreten. Sie werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Pflegeleichte Rasengrabstätte (Erdbestattung)
Bei den pflegeleichten Rasengrabstätten für Erdbestattungen handelt es sich um Grabstätten, die einzeln der Reihe nach im Todesfall vergeben werden. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde und die Grabstätten sind nicht verlängerbar.
Die Grabstätten werden in der speziell dafür vorgesehenen Rasengrabanlage vergeben und fallen nach Ende der Nutzungszeit an die Kirchengemeinde zurück.
In der Gebühr für das Nutzungsrecht sind zudem die Kosten für ein liegendes Grabmal bereits inbegriffen. Die Bestellung erfolgt durch die Kirchengemeinde, wenn die Arbeiten nicht innerhalb von drei Monaten beim kooperierenden Steinmetzbetrieb in Auftrag gegeben wurden.
Pflegeleichte Rasengrabstätte (Urnenbestattung)
Bei den pflegeleichten Rasengrabstätten für Urnen handelt es sich um Grabstätten, die einzeln der Reihe nach im Todesfall vergeben werden. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde und die Grabstätten sind nicht verlängerbar.
Die Grabstätten werden in der speziell dafür vorgesehenen Rasengrabanlage vergeben und fallen nach Ende der Nutzungszeit an die Kirchengemeinde zurück.
In der Gebühr für das Nutzungsrecht sind zudem die Kosten für ein liegendes Grabmal bereits inbegriffen. Die Bestellung erfolgt durch die Kirchengemeinde, wenn die Arbeiten nicht innerhalb von drei Monaten beim kooperierenden Steinmetzbetrieb in Auftrag gegeben wurden.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten werden als Doppelgrabstätte für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Pflege wird von den Nutzungsberechtigten wahrgenommen und nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können die Grabstätten verlängert werden.
Die Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten, die wie Wahlgrabstätten von den Nutzungsberechtigten gepflegt und instand gehalten werden. Eine Verlängerung ist nach Ablauf für einen Zeitraum von 5 bis 25 Jahre möglich.
Stehende Grabmale dürfen die Maße von 70 cm Höhe und 50 cm Breite nicht überschreiten.
Bestattung im Rhododendron-Garten
In direkter Nähe zur Kapelle sind im Rhododendron-Garten Bestattungen als Einzel- bzw. Doppel-Grabstellen für Erd- und Urnenbestattungen möglich. Die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Aufgrund der gezielten Anlage und Pflege ist ein Ausschmücken durch die Angehörigen explizit nicht möglich, die Grabform ist aber mit seinen Rhododendren und vielfältigen Pflanzen von Grund auf ansehnlich und besinnlich angelegt. Die Pflege und Anlage ist in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten. Informationen zu den Möglichkeiten der Grabsteine entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsordnung.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit, können Grabstätten im Rhododendron-Garten wie auch normale Wahlgrabstätten für 5-25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Bestattung unter dem Ruhebaum
Unter dem Ruhebaum können bis zu 12 Urnenbestattungen erfolgen. Eine Nennung der Verstorbenen erfolgt auf Bronzetafeln, die auf einer der vier Stelen angebracht werden.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit, können Grabstätten wie bei Wahlgrabstätten für 5-25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Die Pflege der Anlage ist wie auch bei der Bestattung im Rhododendron-Garten in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten und wird von der Kirchengemeinde übernommen.