Ev.-luth. St.-Petri-Kirchengemeinde Burgwedel
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Urnenwahlgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage Heidebeete
Diese Urnenwahlgrabstätten werden in vier verschiedenen Heidebeeten als Einzel- oder Doppelgrabstätte angeboten.
Ein Vorerwerb der Grabstätten ist möglich, ebenso die Verlängerung des Nutzungsrechts.
Die Heidebeete sind fertig angelegt und werden ausschließlich vom Friedhofsgärtner hergerichtet und gepflegt.
Die Einzel- oder Doppelgrabstätten sind bereits mit einem Findling versehen, der im Preis für den Erwerb des Nutzungsrechts mit enthalten ist. Nach einer Beisetzung erfolgt die Beschriftung ausschließlich durch einen von der Friedhofsverwaltung beauftragten Steinmetz.
Wahlgrab
Wahlgräber sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen. In einem einstelligen Wahlgrab können eine Erdbestattung und zusätzlich zwei Feuerbestattungen vorgenommen werden.
Wahlgräber werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben und können nach Ablauf der Ruhezeit von 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Ruhezeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Wahlgräber werden nicht der Reihe nach vergeben, sondern können auch selbst ausgesucht werden, sofern sie frei sind.
Urnenwahlgrab
Urnen-Wahlgrabstätten sind Grabstätten in der bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Dabei misst eine Grabstätte einen Umfang von 1 m Breite und 1 m Höhe.
Im Wandel der Bestattungsmodalitäten geht auch der Bedarf vermehrt zu Urnenbestattungen. Urnen-Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Urnen-Wahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnengemeinschaftsanlage
Der eigens für die Urnengemeinschaftsanlage angelegte Bereich ist mit Rasen eingesät und dient der Bestattung von Urnen. Pflegearbeiten werden komplett vom Friedhofsträger übernommen.
Nutzungsrechte werden für die 25 Jahre Ruhefrist vergeben und können nach Ablauf nicht verlängert werden. Die Anlage wird von einer gemeinsamen Gedenkstätte in Form eines Halbrunds geprägt, auf der die Verstorbenen auf einzelnen Steinen genannt werden. Aufgrund der pflegefreien Art ist ein ausschmücken nicht gestattet.