Ev.-luth. St.-Nikolai-Kirchengemeinde Kirchhorst

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Reihengrab

Reihengrab

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben werden.

Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.


Wahlgrab

Wahlgrab

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist und Nutzungszeit vergeben werden.

Die Wahlgrabstätten werden nach dem Todesfall für die Dauer der Ruhefrist vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für bis zu vier Urnenbestattungen, die ansonsten nach den Grundsätzen der Wahlgrabstätten angelegt werden.

Wie auch bei den Wahlgrabstätten sind für die Urnenwahlgräber die Nutzungsberechtigten für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die Grabstätte ist im Gegensatz zu einem Wahlgrab aber deutlich kleiner und hat eine Größe von 1 m Breite und 1 m Höhe.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Urnenwahlgräber für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Rasengrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage

Bei den Rasengräbern in der Gemeinschaftsgrabanlage handelt es sich um Grabstätten für Erdbestattungen, die einzeln der Reihe nach im Todesfall vergeben werden. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde.

In der Gebühr ist bereits ein Namensstein sowie die Inschrift inbegriffen. Die Bestellung wird von der Kirchengemeinde übernommen.

Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhefrist fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.


Urnengrab unter Bäumen in einer Gemeinschaftsgrabanlage

Urnengräber unter Bäumen in der Gemeinschaftsgrabanlage werden, wie Rasengräber für Erdbestattungen, einzeln der Reihe nach im Todesfall vergeben. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde.

In der Gebühr sind, wie bei den Rasengräbern, ein Namensstein sowie die Inschrift inbegriffen. Die Bestellung wird von der Kirchengemeinde übernommen.

Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhefrist fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.


Rasengrab oder Urnengrab unter Bäumen in einer Gemeinschaftsgrabanlage für Fehl- u. Ungeborene bzw. Totgeborene

Die Grabstellen dieser Gemeinschaftsgrabanlage werden im Todesfall der Reihe nach für Erd- oder Urnenbestattungen vergeben. Sie dienen ausschließlich der Beisetzung Fehl- und Ungeborener bzw. Totgeborener i. S. d. Niedersächsischen Bestattungsgesetzes.

Die Pflege der Anlage wird von der Kirchengemeinde übernommen, die auch einen Namensstein setzen lässt.

Dieses Angebot ist kostenfrei.

Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhefrist fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.


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