Ev.-luth. Martinskirchengemeinde Engelbostel-Schulenburg

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Reihengrab

Reihengrab

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall vergeben werden.

Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist, also für 30 Jahre, vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.


Wahlgrab

Wahlgrab

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden können.

Die Gebühr je Grabstelle umfasst eine Wahlgrabstätte für maximal zwei Grabstellen. Die Preisangaben bei größeren Grabstätten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührenordnung.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 30 Jahren, können sie verlängert oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.


Urnenreihengrab

Urnenreihengrab

Urnenreihengräber sind Grabstätten für Urnenbestattungen, die der Reihe nach im Todesfall vergeben werden.

Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist für 30 Jahre vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Die Urnenwahlgräber sind Grabstätten für Urnenbestattungen, die der Reihe nach im Todesfall vergeben werden. Sie sind ansonsten mit den Wahlgräbern identisch.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist für 30 Jahre vergeben und können nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Pflegeleichtes Rasenreihengrab Sarg

Pflegeleichtes Rasenreihengrab für Särge

Die pflegeleichten Rasenreihengräber sind für eine Beisetzung als Sarg gedacht. Die Grabstellen sind jeweils für eine Bestattung und können nicht verlängert werden.

Die gesamte Anlage ist mit Rasen eingesät und die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.

Alle Grabstellen werden mit liegenden Grabmalen versehen. Die Kosten für die Anschaffung sind in der normalen Gebühr bereits inbegriffen und die Bestellung wird von der Kirchengemeinde übernommen. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler Gedenkplatz zur Verfügung.


Pflegeleichtes Rasenreihengrab Urne

Pflegeleichtes Rasenreihengrab für Urnen

Die Grabstellen der pflegeleichten Rasenreihengräber für Urnen sind jeweils für eine Bestattung und können nicht verlängert werden.

Die gesamte Anlage ist mit Rasen eingesät und die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.

Alle Grabstellen werden mit liegenden Grabmalen versehen. Die Kosten für die Anschaffung sind in der Gebühr für das Nutzungsrecht bereits inbegriffen und die Bestellung wird von der Kirchengemeinde übernommen. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ein zentraler Gedenkplatz zur Verfügung gestellt.


Pflegeleichte Rasenreihengrabstätte für Särge mit Pflanzstreifen

Rasenreihengrabstätten mit Pflanzstreifen werden der Reihe nach belegt und dienen der Beisetzung eines Sarges.

Die Grabstätten in dieser Anlage sind mit einem Stein als Grabmal im Pflanzstreifen zu versehen. Die Kosten für das Grabmal wie auch der Pflege der Grabstätte für die Ruhezeit von 30 Jahren sind in der Gebühr enthalten.

Für die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten ist ausschließlich die Kirchengemeinde verantwortlich. Grabschmuck kann darüberhinaus im Pflanzstreifen aufgestellt oder abgelegt werden.


Pflegeleichte Doppelrasenreihengrabstätte für Särge mit Pflanzstreifen

In der Anlage der pflegeleichten Doppelrasenreihengrabstätten können bis zu zwei Särge beigesetzt werden. Die Pflege und Unterhaltung der Anlage übernimmt die Kirchengemeinde.

Die Grabstätten in dieser Anlage sind mit einem Doppelgrabstein im Pflanzstreifen zu versehen. Die Kosten für das Grabmal wie auch der Pflege der Grabstätte für die Ruhezeit von 30 Jahren sind in der Gebühr enthalten.

Das Nutzungsrecht kann nur einmal zur Anpassung an die Ruhezeit anlässlich der zweiten Beisetzung verlängert werden.


Pflegeleichte Grabstätte für Urnen im Pflanzbeet

Grabstätten in dieser Anlage werden mit ein oder zwei Grabstellen der Reihe nach im Todesfall vergeben.

Die namentliche Nennung der Beigesetzten erfolgt durch Anbringung von Namenstafeln durch die Kirchengemeinde. Eine Bepflanzung sowie die Aufstellung oder das Ablegen von Grabschmuck ist nicht gestattet.

Das Nutzungsrecht kann nur einmal zur Anpassung an die Ruhezeit anlässlich der zweiten Beisetzung verlängert werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten ist ausschließlich die Kirchengemeinde verantwortlich.


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