Ev.-luth. St.-Marcus-Kirchengemeinde Wettmar

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Reihengrab

Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach im Todesfall mit einer einzelnen Grabstelle für Erdbestattungen vergeben werden.

Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist, also für 25 Jahre, vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen die Reihengrabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.


Wahlgrab

Wahlgrab

Wahlgrabstätten sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen. In einer einstelligen Wahlgrabstätte kann eine Sargbestattung ermöglicht werden.

Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben, können aber auch bereits vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Pflegeleichtes Rasenreihengrab

Pflegeleichtes Rasenreihengrab

Bei den pflegeleichten Rasenreihengräbern handelt es sich um Grabstätten, die einzeln der Reihe nach im Todesfall vergeben werden. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde, die Grabstätten sind nicht verlängerbar.

Die Grabstätten werden in der speziell dafür vorgesehenen Grabanlage vergeben und fallen nach Ende der Nutzungszeit an die Kirchengemeinde zurück.

In der Gebühr ist die Pflege der Anlage für die Dauer der Ruhefrist inbegriffen. Vom Nutzungsberechtigten ist ein einheitliches liegendes Grabmal mit einer Größe von 45 cm Breite und 35 cm Länge zu errichten.


Pflegeleichtes Rasenwahlgrab

Pflegeleichtes Rasenwahlgrab

Beim pflegeleichten Rasenwahlgrab handelt es sich um eine Grabstätte, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden kann. Die Laufzeit umfasst die Ruhefrist von 25 Jahren und kann nach Ablauf verlängert werden.

In der Gebühr ist die Pflege der Anlage für die Dauer der Ruhefrist und Nutzungszeit inbegriffen. Vom Nutzungsberechtigten ist ein einheitliches liegendes Grabmal mit einer Größe von 45 cm Breite und 35 cm Länge zu errichten.

Die Grabstätten werden in der speziell dafür vorgesehenen Grabanlage für Erdbestattungen vergeben und können nach Ablauf verlängert werden.


Pflegeleichtes Rasenurnenwahlgrab

Pflegeleichtes Rasenurnenwahlgrab

Das pflegeleichte Rasenurnenwahlgrab ist eine Grabstätte, die mit einer Grabstellen vergeben wird. Die Laufzeit umfasst die Ruhefrist von 25 Jahren und kann nach Ablauf verlängert werden.

Die Grabstätten werden in der speziell dafür vorgesehenen Grabanlage für Urnenbestattungen vergeben und können nach Ablauf verlängert werden.

In der Gebühr ist die Pflege der Anlage für die Dauer der Ruhefrist und Nutzungszeit inbegriffen. Vom Nutzungsberechtigten ist ein einheitliches liegendes Grabmal mit einer Größe von 45 cm Breite und 35 cm Länge zu errichten.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen, die ansonsten nach den Grundsätzen der Wahlgrabstätten angelegt werden.

Wie schon bei den Wahlgrabstätten sind auch bei den Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die Grabstätte ist im Gegensatz zu Wahlgrabstätten aber deutlich kleiner.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Urnenwahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


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