Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen. In einer einstelligen Wahlgrabstätte kann eine Sargbestattung ermöglicht werden.
Die Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 10 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
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Grabstelle |
520,00 €
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10 Jahre
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Neuvergabe
ab dem 6. Lebensjahr
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Grabstelle |
1.100,00 €
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20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
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Grabstelle |
26,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre ab dem 6. Lebensjahr |
Grabstelle |
55,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten werden mit zwei oder mehr Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können die Grabstätten verlängert werden.
Die Urnenwahlgräber werden mit mindestens zwei Grabstellen vergeben, je Grabstelle ist die Bestattung einer Urne möglich. Ansonsten werden die Urnenwahlgrabstätten wie Wahlgrabstätten von den Nutzungsberechtigten gepflegt und instand gehalten.
Eine Verlängerung ist nach Ablauf für einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahre möglich.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
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Doppelgrabstelle |
920,00 €
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20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre |
Doppelgrabstelle |
46,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Familienurnengrab in einer Gemeinschaftsanlage
Grabstätten in der Familienurnengemeinschaft werden zur Bestattung von bis zu vier Urnen vergeben. Die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf für 5 bis 20 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Grabstätten dieser Art werden mit zwei, drei oder vier Grabstellen vergeben. In einer Grabstelle darf maximal eine Urne beigesetzt werden. Für die Pflege wird eine gesonderte Vereinbarung mit der Kirchengemeinde getroffen und berechnet.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
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2er-Grabstelle |
920,00 €
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20 Jahre
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Neuvergabe
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3er-Grabstelle |
1.380,00 €
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20 Jahre
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Neuvergabe
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4er-Grabstelle |
1.840,00 €
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20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre |
Grabstelle |
23,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühr ist im Nutzungsrecht bereits enthalten.
Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Partnerurnengrab in einer Gemeinschaftsanlage
In der Partnerruhegemeinschaft werden Grabstellen zur Bestattung von bis zu zwei Urnen vergeben. Die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Grabstätten dieser Art werden mit zwei Grabstellen vergeben. Für die Pflege wird eine gesonderte Vereinbarung mit der Kirchengemeinde getroffen und berechnet. Eine vollständige Übersicht aller Pflegemöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührenordnung, hier werden nur einzelne Beispiele genannt.
Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf für 5 bis 20 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
|
Doppelgrabstelle |
920,00 €
|
20 Jahre
|
Verlängerung nach 20 Jahre |
Doppelgrabstelle |
46,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Für die Pflege fallen folgende weitere Gebühren an:
Art |
Preis |
Pflegegebühr 1
Gärtnerische Anlage und Pflege für 20 Jahre, liegender Grabstein inkl. Reinigung, Gravur des ersten Namens und Abräumung des Grabes
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3.470,00 €
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Pflegegebühr 2
Gärtnerische Anlage und Pflege für 20 Jahre, stehender Grabstein inkl. Reinigung, Gravur des ersten Namens und Abräumung des Grabes
|
3.994,00 €
|
Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Reihengrab in einer Gemeinschaftsanlage für Erdbestattungen
Bei diesen Reihengrabstätten handelt es sich um Grabstätten, die der Reihe nach im Todesfall für Erdbestattungen in einer Gemeinschaftsanlage vergeben werden.
Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf nicht verlängert werden, so dass die Grabstätte an die Kirchengemeinde zurückfällt.
Für die Pflege wird eine gesonderte Vereinbarung mit der Kirchengemeinde getroffen und berechnet. Eine vollständige Übersicht aller Pflegemöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührenordnung, hier werden nur einzelne Beispiele genannt.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
|
Grabstelle |
720,00 €
|
20 Jahre
|
Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Für die Pflege fallen folgende weitere Gebühren an:
Art |
Preis |
Pflegegebühr 1
Gärtnerische Anlage und Pflege für 20 Jahre, liegender Grabstein inkl. Reinigung und Gravur sowie Abräumung des Grabes
|
4.361,00 €
|
Pflegegebühr 2
Gärtnerische Anlage und Pflege für 20 Jahre, stehender Grabstein inkl. Reinigung und Gravur sowie Abräumung des Grabes
|
4.885,00 €
|
Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Reihengrab in einer Gemeinschaftsanlage für Urnenbestattungen
Bei dieser Grabart handelt es sich um Urnengrabstätten, die der Reihe nach im Todesfall in einer Gemeinschaftsanlage vergeben werden.
Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf nicht verlängert werden, so dass die Grabstätte an die Kirchengemeinde zurückfällt.
Für die Pflege wird eine gesonderte Vereinbarung mit der Kirchengemeinde getroffen und berechnet.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
|
Grabstelle |
460,00 €
|
20 Jahre
|
Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Für die Pflege fallen folgende weitere Gebühren an:
Art |
Preis |
Pflegegebühr 1
Gärtnerische Anlage und Pflege für 20 Jahre, liegender Grabstein inkl. Gravur sowie Abräumung des Grabes
|
1.841,00 €
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Pflegegebühr 2
Gärtnerische Anlage und Pflege für 20 Jahre, liegender Grabstein (Oberkirchener Sandstein) inkl. Reinigung und 1. Gravur sowie Abräumung des Grabes
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2.571,00 €
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Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Urnengemeinschaftsgrabanlage
In der Urnengemeinschaftsgrabanlage können Urnenbestattungen erfolgen, die der Reihe nach im Todesfall in der Gemeinschaftsanlage vergeben werden.
Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf nicht verlängert werden, so dass die Grabstätte an die Kirchengemeinde zurückfällt.
Für die Pflege wird eine gesonderte Vereinbarung mit der Kirchengemeinde getroffen und berechnet.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
|
Grabstelle |
320,00 €
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20 Jahre
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Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Für die Pflege fallen folgende weitere Gebühren an:
Art |
Preis |
Pflegegebühr
Gärtnerische Anlage und Pflege für 20 Jahre, Gravur auf dem gemeinschaftlichen Grabmal inkl. Reinigung sowie Abräumung des Grabes
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823,00 €
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Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Garten der Sternenkinder
Der „Garten der Sternenkinder“ ist eine pflege- und kostenfreie Möglichkeiten für Eltern, verstorbene Fehl- und Ungeborene die nicht beisetzungspflichtig sind, in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.
Die Pflege und Unterhaltung der Gemeinschaftsanlage wird von der Kirchengemeinde übernommen. Für die Beisetzung und Pflege wird den Eltern keine Gebühr berechnet, die Kosten werden von der Kirchengemeinde übernommen.
Am jeweils letzten Freitag im April und September findet um 15 Uhr eine Trauerfeier und eine Gemeinschaftsbeisetzung statt.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 10 Jahren fallen für diese Grabart keine Gebühren für die Bestattung und das Nutzungsrecht an. Alle Kosten werden von der Kirchengemeinde übernommen.
Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühr ist im Nutzungsrecht bereits enthalten.