Ev.-luth. Elisabeth-Kirchengemeinde Langenhagen

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Wahlgrab

Wahlgrab

Wahlgrabstätten sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen. In einer einstelligen Wahlgrabstätte kann eine Sargbestattung ermöglicht werden.

Die Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrabstätten werden mit zwei oder mehr Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können die Grabstätten verlängert werden.

Die Urnenwahlgräber werden mit mindestens zwei Grabstellen vergeben, je Grabstelle ist die Bestattung einer Urne möglich. Ansonsten werden die Urnenwahlgrabstätten wie Wahlgrabstätten von den Nutzungsberechtigten gepflegt und instand gehalten.

Eine Verlängerung ist nach Ablauf für einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahre möglich.


Partnerurnengrab Gemeinschaftsanlage

Partnerurnengrab in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten

In Partnerurnengrabstätten in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten werden Grabstellen zur Bestattung von bis zu zwei Urnen vergeben. Das Gestaltungsrecht und die Pflege der Anlage obliegt ausschließlich der Kirchengemeinde.

Das Nutzungsrecht für diese Grabart kann nur einmalig verlängert werden


Reihengrab Gemeinschaftsanlage Erdbestattung

Partnererdgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten

Diese Grabstätten werden der Reihe nach für eine Erdbestattung vergeben. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden. Dadurch verlängert sich die Nutzungszeit einmalig. Sie kann danach nicht verlängert werden.

Das Gestaltungsrecht und die Pflege der Anlage obliegt der Kirchengemeinde.


Urnenreihengrabstätte in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten

Diese Urnengrabstätten werden der Reihe nach für die Bestattung einer Urne vergeben.

Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf nicht verlängert werden, so dass die Grabstätte an die Kirchengemeinde zurückfällt.


Urnengemeinschaftsgrabanlage

Urnengemeinschaftsgrabanlage

Grabstellen in der Urnengemeinschaftsgrabanlage werden der Reihe nach für die Beisetzung einer Urne vergeben.

Das Gestaltungsrecht und die Pflege der Anlage obliegt der Kirchengemeinde. Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf nicht verlängert werden, so dass die Grabstätte an die Kirchengemeinde zurückfällt.


Garten der Sternenkinder

Garten der Sternenkinder

Der „Garten der Sternenkinder“ ist eine pflege- und kostenfreie Möglichkeiten für Eltern, verstorbene Fehl- und Ungeborene die nicht beisetzungspflichtig sind, in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.

Die Pflege und Unterhaltung der Gemeinschaftsanlage wird von der Kirchengemeinde übernommen. Für die Beisetzung und Pflege wird den Eltern keine Gebühr berechnet, die Kosten werden von der Kirchengemeinde übernommen.

Am jeweils letzten Freitag im April und September findet um 15 Uhr eine Trauerfeier und eine Gemeinschaftsbeisetzung statt.


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