Mit der 1. Änderung der Friedhofsordnung wurde die aktuelle Fassung an verschiedenen Stellen angepasst. So gibt es Änderungen bei den Regelungen zur Abräumung von Reihengrabstätten und bei der allgemeinen Abdeckung von Grabstätten.
Eine komplette Grababdeckung mit Steinplatten ist somit nicht gestattet, lediglich 20% der Grabfläche dürfen abgedeckt werden. Gänzlich verboten ist es außerdem, eine Grabstätte mit Kies, Beton, Terrazzo, Teerpappe, Splitt, Folie oder ähnlichen Stoffen zu belegen. Detaillierte Informationen zu den Änderungen finden sich in der neuen Friedhofsordnung inkl. der 1. Änderung.
Die Friedhofsgebührenordnung wurde nach Inkrafttreten im Mai 2011 entsprechend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und neu kalkuliert. Mit den Änderungen werden unter anderem die seit dem gestiegenen Kosten berücksichtigt.
Beide geänderten Ordnungen können auf der Detail-Seite zum Friedhof in Rethmar eingesehen werden.