Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Sehnde-Rethmar-Haimar (Rethmar)
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach im Todesfall für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle vergeben werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit fallen die Reihengrabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Der Nutzungsberechtigte ist für die Pflege und Instandhaltung der Grabstätte während der gesamten Laufzeit verantwortlich.
Wahlgrab
Eine Wahlgrabstätte ist eine verlängerbare Grabart mit einer oder mehreren Grabstellen. In einer einstelligen Wahlgrabstätte kann eine Sargbestattung ermöglicht werden.
Die einzelnen Grabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten in der bis zu vier Urnenbestattungen erfolgen können, ansonsten aber identisch mit den Grundsätzen der Wahlgrabstätten sind.
Wie bei Wahlgräbern sind auch bei den Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die Grabstätte ist im Gegensatz zu Wahlgrabstätten aber deutlich kleiner.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit kann eine Urnenwahlgrabstätte entweder für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Reihengrab im Urnenstelenfeld
Grabstätten im Urnenstelenfeld sind Reihengräber, die einzeln für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden.
Die Pflege und Instandhaltung der Anlage sowie der einzelnen Grabstätten erfolgt ausschließlich durch die Kirchengemeinde. Die Grabstätten selber sind mit Bodendeckern bepflanzt.
In der Anlage ist ein zentrales Denkmal aufgestellt, auf dem mit einer Bronzetafel der Vor- und Nachname sowie das Geburts- und Sterbejahr angebracht sind. Die Gebühren hierfür sind bereits im Nutzungsrecht enthalten.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 30 Jahren fallen die Gräber an die Kirchengemeinde zurück.