Ev.-luth. St.-Petri-Kirchengemeinde Steinwedel
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.
Unsere Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen, in denen bis zu drei Urnen beigesetzt werden können. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können sie für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Wie bei den Wahlgrabstätten sind auch bei den Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die Grabstätte ist im Gegensatz zu Wahlgrabstätten aber deutlich kleiner.
Urnenrasengrab
Die pflegefreien Rasenurnengräber sind Wahlgrabstätten, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.
Die einzelnen Grabstätten werden von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen.
Jede Grabstätte wird mit einer einheitlichen Grabplatte versehen und von der Kirchengemeinde bestellt. Die anfallenden Kosten sind dabei zusätzlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können sie für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Rasensarggrab
Die Rasensarggräber werden mit einer Grabstelle oder als Doppelgrabstätte mit zwei Grabstellen für Sargbestattungen vergeben und ähneln somit den Rasenurnengräbern.
Wie bei den Rasenurnengräbern wird jede Grabstätte mit einer einheitlichen Grabplatte versehen, die von der Kirchengemeinde bestellt wird. Die anfallenden Kosten sind dabei zusätzlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Die einzelnen Grabstätten werden von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können sie für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Rasengrab mit Pflanzstreifen
Rasengräber mit Pflanzstreifen werden als Rasenreihengrabstätte mit einer Grabstelle für eine Sargbestattung bzw. als Rasenpartnergrabstätte mit einer Doppelgrabstelle für Sarg- und Urnenbestattungen vergeben.
Die Gemeinschaftsanlage wird mit einem Pflanzstreifen versehen. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen.
Jede Grabstätte ist mit einem einheitlichen Kissenstein zu versehen. Die Bestellung des Grabzeichens ist durch den Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Bei der Ausführung sind § 20 und § 24 der Friedhofsordnung zu beachten. Die anfallenden Kosten sind direkt zwischen dem beauftragten Fachbetrieb und dem Nutzungsberechtigten abzurechnen.
Das Nutzungsrecht an Rasenpartnergräbern kann im Rahmen der zweiten Bestattung zur Anpassung an die neue Ruhezeit einmalig verlängert werden.
Urnengrab in der Gemeinschaftsanlage "Altes Familiengrab"
Urnengräber in der Gemeinschaftsanlage "Altes Familiengrab" werden als Urnenreihengrabstätte mit einer Grabstelle oder als Partnerurnengrabstätte mit zwei Grabstellen vergeben.
Die Gemeinschaftsgrabanlage wird mit einer bodendeckenden Bepflanzung versehen. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen.
Die Namensnennung erfolgt durch einheitliche Bronzetafeln mit Vornamen, Nachnamen sowie Geburts- und Sterbejahr, die an den vorhandenen Familiengrabstein angebracht und von der Kirchengemeinde bestellt werden. Die anfallenden Kosten sind dabei zusätzlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Das Nutzungsrecht an Partnerurnengräbern kann im Rahmen der zweiten Bestattung zur Anpassung an die neue Ruhezeit einmalig verlängert werden. Das Nutzungsrecht endet mit Ablauf der zweiten Ruhezeit.
Rasengrab im Rasengräberfeld
Rasengrabstätten im Rasengräberfeld werden als Reihengrabstätte mit einer Grabstelle bzw. als Partnergrabstätte mit zwei Grabstellen für Sarg- und Urnenbestattungen vergeben.
Die einzelnen Grabstätten werden von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen.
Die Namensnennung erfolgt durch einheitliche Bronzeplatten in Form eines Eichenblattes mit Vornamen, Nachnamen sowie Geburts- und Sterbejahr, die an den vorhandenen Gedenkstein (Naturfindling) angebracht und von der Kirchengemeinde bestellt werden. Die anfallenden Kosten sind dabei zusätzlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Das Nutzungsrecht an Partnergräbern kann im Rahmen der zweiten Bestattung zur Anpassung an die neue Ruhezeit einmalig verlängert werden. Das Nutzungsrecht endet mit Ablauf der zweiten Ruhezeit.