Ev.-luth. St.-Petri-Kirchengemeinde Steinwedel
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.
Unsere Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen, in denen bis zu drei Urnen beigesetzt werden können. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können sie für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Wie bei den Wahlgrabstätten sind auch bei den Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die Grabstätte ist im Gegensatz zu Wahlgrabstätten aber deutlich kleiner.
Rasenurnengrab
Die pflegefreien Rasenurnengräber sind Wahlgrabstätten, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.
Die einzelnen Grabstätten werden von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen.
Jede Grabstätte wird mit einer einheitlichen Grabplatte versehen und von der Kirchengemeinde bestellt. Die anfallenden Kosten sind dabei zusätzlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können sie für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Rasensarggrab
In den pflegefreien Rasensarggräbern sind Erdbestattungen möglich. Die Grabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben und ähneln somit den Rasenurnengräbern.
Wie bei den Rasenurnengräbern wird jede Grabstätte mit einer einheitlichen Grabplatte versehen, die von der Kirchengemeinde bestellt wird. Die anfallenden Kosten sind dabei zusätzlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Die einzelnen Grabstätten werden von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege wird dabei ausschließlich von der Kirchengemeinde vorgenommen. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können sie für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.