Ev.-luth. Matthäus-Kirchengemeinde Lehrte (Neuer Friedhof)
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben werden.
Sie werden für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Rasenwahlgrab
Rasenwahlgrabstätten werden mit rotem Wesersandstein eingefasst und mit Stauden bepflanzt. Die übrige Fläche ist mit Rasen eingesät.
Die Pflege und Herrichtung der einzelnen Grabstätten wird von der Kirchengemeinde übernommen.
Die Dauer der Ruhefrist und Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf kann auch diese Grabart für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Die Kosten für eine Einfassung aus rotem Wesersandstein werden gesondert abgerechnet und sind nicht in der Nutzungsrechtgebühr enthalten.
Urnenreihengrab
Urnenreihengräber werden von der Kirchengemeinde im Todesfall der Reihe vergeben. Zusätzlich wird jede Grabstätte mit einem flach in den Rasen gelegten Wesersandstein gekennzeichnet.
Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.
Urnenwahlgrab
Mit einer Maße von 1 m Breite und 1 m Höhe können Urnenwahlgrabstätten mit einer Doppelgrabstelle erworben werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 25 Jahren können Urnenwahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Eine Einfassung aus rotem Wesersandstein ist bereits in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten.
Urnengrab im Staudenbeet
In der Urnengemeinschaftsgrabanlage im Staudenbeet sind Bestattungen als Urne möglich. Es gibt verschiedene Variationen der Anlage und Pflege durch die Kirchengemeinde.
Die Vergabe ist als Urneneinzelgrab oder Urnenpartnergrabstätte möglich. Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage übernimmt die Kirchengemeinde.
Die Kosten für eine Granit Stele werden gesondert abgerechnet und sind nicht in der Nutzungsrechtgebühr enthalten. Auf der Granit Stele werden der Vor- und Nachname sowie der Geburts- und Sterbetag genannt.
Bei einer Urnenpartnergrabstätte ist nach der letzten Beisetzung eine erneute Verlängerung nicht möglich, die Grabstätten fallen an die Kirchengemeinde zurück.
Bei einer Zweitbeisetzung fällt zusätzlich eine Gebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung zur Anpassung an die neue Ruhezeit der erstbeigesetzten Urne an.
Urnengrab im Rasenfeld mit Namensplatte
In der Urnengemeinschaftsgrabanlage werden die Grabstätten fortlaufend für die Beisetzung einer Urne vergeben. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine Namensplatte.
Auf einer ebenerdigen Namensplatte wird der Vor- und Nachname sowie der Geburts- und Sterbetag nach der Beisetzung eingelassen. Die Kosten für eine Namensplatte werden gesondert abgerechnet und sind nicht in der Nutzungsrechtsgebühr enthalten.
Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage übernimmt die Kirchengemeinde. Das Ausschmücken der einzelnen Grabstätten ist, mit Ausnahme von bestimmten Gedenk- und den Geburts- und Sterbetagen, nicht gestattet.
Urnengrab unter dem Ruhebaum
Grabstätten dieser Urnengemeinschaftsgrabanlage sind unter dem Ruhebäumen angelegt und stehen für Urnenbestattungen zur Verfügung.
Die Vergabe ist als Urneneinzelgrab oder Urnenpartnergrabstätte möglich. Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage übernimmt die Kirchengemeinde.
Die Kosten für einen Steinquader werden gesondert abgerechnet und sind nicht in der Nutzungsrechtgebühr enthalten. Auf dem Steinquader werden der Vor- und Nachname sowie der Geburts- und Sterbetag genannt.
Bei einer Urnenpartnergrabstätte ist nach der letzten Beisetzung eine erneute Verlängerung nicht möglich, die Grabstätten fallen an die Kirchengemeinde zurück.
Bei einer Zweitbeisetzung fällt zusätzlich eine Gebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung zur Anpassung an die neue Ruhezeit der erstbeigesetzten Urne an.
Anonymes Urnengrab
Mit dieser Urnengemeinschaftsgrabanlage stehen Grabstätten für Urnenbeisetzungen zur Verfügung, die anonym vergeben und beigesetzt werden.
Die gesamte Anlage wurde von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät, ein zentraler Gedenkplatz steht für Blumenschmuck zur Verfügung.
Alle Pflegeleistungen, die von der Kirchengemeinde vorgenommen werden, sind bereits in der Gebühr für das Nutzungsrecht enthalten.