Ev.-luth. St.-Pankratius-Kirchengemeinde Burgdorf

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Reihengrab

Reihengrab

Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden.

In einem Reihengrab ist nur eine Bestattung zulässig. Das Nutzungsrecht fällt nach 25 Jahren und abgelaufener Ruhezeit an die Kirchengemeinde zurück.

Ein Reihengrab kann nach Ablauf nicht verlängert werden, die Pflege und Unterhaltung übernimmt der Nutzungsberechtigte.


Wahlgrab

Wahlgrab

Wahlgräber sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen. In einem einstelligen Wahlgrab kann eine Erdbestattung vorgenommen werden.

Wahlgräber werden für die Dauer von 25 Jahren vergeben und können nach Ablauf der Ruhezeit von 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Ruhezeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Wahlgräber werden nicht der Reihe nach vergeben, sondern können auch selbst ausgesucht werden, sofern sie frei sind.


Pflegeleichtes Erd-Reihengrab

Pflegeleichtes Erd-Reihengrab

Ein pflegeleichtes Erd-Reihengrab wird einzeln und der Reihe nach für eine Erdbestattung vergeben.

Bei Rasenreihengräbern gelten die gleichen Bedingungen wie bei Reihengräbern, abgesehen von der Pflege, diese wird von der Kirchengemeinde übernommen. Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar und läuft nach der Ruhezeit von 25 Jahren aus.

Die Reihengräber im Rasenfeld werden nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet. Für den Gedenkstein gelten hier besondere Gestaltungsvorschriften. Die Kosten für den Gedenkstein (Kissenstein) sind nicht im Nutzungsrecht enthalten. Ein Ausschmücken von Blumen und anderen Grabutensilien direkt auf der Grabstätte ist nicht gestattet, hierfür steht ein zentraler Platz zur Verfügung.


Pflegeleichtes Erd-Wahlgrab

Pflegeleichtes Erd-Wahlgrab

Ein pflegeleichtes Erd-Wahlgrab wird mit Rasen eingesät und kann mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.

Bei einem pflegeleichten Erd-Wahlgrab gelten die gleichen Bedingungen wie bei Wahlgräbern. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde und die Kosten sind bereits im Nutzungsrecht enthalten. Je Grabstelle kann eine Erdbestattung und zusätzlich noch 2 Feuerbestattungen vorgenommen werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ruhezeitende und 25 Jahren, ebenfalls 5 bis 25 Jahre verlängert werden.

Auf eigene Kosten kann für das Ablegen von Blumen oder anderer schmückender Grabutensilien eine Pflanzzone eingerichtet werden. Für diesen Bereich besteht eine Einfassungs-und Pflegeverpflichtung. Für den Gedenkstein gelten hier besondere Gestaltungsvorschriften. Die Kosten für den Gedenkstein (Kissenstein) sind nicht im Nutzungsrecht enthalten.


Urnenreihengrab

Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrab ist eine einzelne Grabstätte, die der Reihe nach für Urnenbestattungen vergeben wird.

Im Falle von Urnenreihengräbern gelten die gleichen Vorschriften wie für Reihengräber, außer dass in einem Urnenreihengrab nur eine Urnenbestattung erfolgen kann.

Das Nutzungsrecht fällt nach 25 Jahren und abgelaufener Ruhezeit an die Kirchengemeinde zurück. Während der 25 Jahre übernimmt der Nutzungsberechtigte die Grabpflege.


Pflegeleichtes Urnen-Reihengrab

Pflegeleichtes Urnen-Reihengrab

Ein pflegeleichtes Urnen-Reihengrab wird einzeln und der Reihe nach für eine Urnenbeisetzung vergeben. Die Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen.

Urnenreihengräber werden der Reihe nach im Todesfall vergeben und können je Grabstelle einzeln mit einer Urne belegt werden. Nach Ablauf der 25 Jahre Ruhezeit sind diese Grabstätten nicht verlängerbar. Die Fläche ist mit Rasen eingesät und die Grabstellen sind nicht einzeln eingefasst bzw. gekennzeichnet.

Für den Gedenkstein gelten hier besondere Gestaltungsvorschriften. Ein Ausschmücken von Blumen und anderen Grabutensilien direkt auf der Grabstätte ist nicht gestattet, hierfür steht ein zentraler Platz zur Verfügung.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab wird als Doppelgrabstätte für 25 Jahre vergeben. Es ist für Urnenbestattungen vorgesehen und entspricht, mit Ausnahme der kleineren Fläche, den Eigenschaften eines normalen Wahlgrabes.

Die Dauer der Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Urnenwahlgrab für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Ruhezeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Urnenwahlgräber werden nicht der Reihe nach vergeben, sondern können, sofern sie frei sind, selbst ausgesucht werden.


Pflegefreies Urnen-Wahlgrab

Die einzeln eingefassten Urnenwahlgräber werden mit zwei Grabstellen für die Beisetzung zweier Urnen vergeben.

Die Herrichtung und Pflege erfolgt ausschließlich über die Kirchengemeinde. Das Grabmal wird liegend oder stehend durch den Nutzungsberechtigten beauftragt und aufgestellt. Grabschmuck und Blumen können am zentralen Platz der Urnenwahlgrabanlage niedergelegt werden.

Die Dauer der Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte für 5 bis 25 Jahre verlängert oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden. Bei einer Beisetzung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit des neuen Urnengrabes.


Urnenreihengrab in einer Gemeinschaftsanlage unter Bäumen

Urnenreihengrab in einer Gemeinschaftsanlage unter Bäumen

Unter Bäumen werden die Urnenreihengräber einzeln und im Todesfall der Reihe nach für 25 Jahre vergeben.

Die Grabstätten sind mit einer Dauerbegrünung bepflanzt. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde. Im Eingangsbereich zu dem Baumgräberfeld stehen Natursteinstelen als Gemeinschaftsdenkmal. An ihr wird der Name des Verstorbenen auf einer Bronzetafel angebracht.

Das Ablegen von Grabschmuck ist an diesem zentralen Gemeinschaftsdenkmal möglich. Das Nutzungsrecht erlischt nach Ablauf der Ruhefrist und fällt an die Kirchengemeinde zurück.


Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsanlage unter Bäumen

Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsanlage unter Bäumen

In der Gemeinschaftsanlage werden je Doppelgrab zwei hintereinander liegende Grabstellen als Partnergrab vergeben.

Diese werden als eine Grabstätte geführt und dienen dem Verstorbenen und dessen Ehegatten oder Lebenspartner als gemeinsame Ruhestätte. Das Nutzungsrecht wird im Falle der zweiten Beisetzung im Doppelgrab verlängert. Wenn beide Grabstellen die Ruhezeit von 25 Jahren erreicht haben, kann das Nutzungsrecht weiter verlängert werden.

Die Grabstätten sind mit einer Dauerbegrünung bepflanzt. Die Pflege übernimmt die Kirchengemeinde. Im Eingangsbereich zu dem Baumgräberfeld stehen Natursteinstelen als Gemeinschaftsdenkmal. An ihr wird der Name des Verstorbenen auf einer Bronzetafel angebracht. Das Ablegen von Grabschmuck ist an diesem zentralen Gemeinschaftsdenkmal möglich.


Reihengrab in einer Gemeinschaftsanlage für Früh- und Totgeburten

In einem Reihengrab in dieser Gemeinschaftsanlage werden ausschließlich Früh- und Totgeburten beigesetzt.

Die Gemeinschaftsgrabanlage ist mit namentlich gekennzeichneten Grabplätzen und eingeschränkter Gestaltungsfreiheit versehen. Pro Grab kann ein Frühgeburtenkistchen oder Kindersarg für die Dauer von 25 Jahren beigesetzt werden.

Das Nutzungsrecht erlischt nach Ablauf der Ruhezeit und fällt an die Kirchengemeinde zurück. Die Herrichtung und Pflege wird vom Nutzungsberechtigten vorgenommen.


Urnenbestattung in einer teilanonymen Urnengemeinschaftsanlage

Die Urnenreihengräber in der Gemeinschaftsanlage werden einzeln und im Todesfall der Reihe nach für 25 Jahre vergeben.

Das Urnenreihengrab ist für je eine Grabstelle, einzeln, mit einer Urne belegbar. Die Fläche dessen Pflege die Kirchengemeinde übernimmt, ist mit Rasen eingesät und die Grabstellen sind nicht einzeln eingefasst bzw. gekennzeichnet.

An externer Stelle auf dem Friedhof befindet sich ein Denkmal, auf einem Gemeinschaftsschild werden die Namen der hier Bestatteten erwähnt. Nach Ablauf der 25 Jahre Ruhezeit sind diese Grabstätten nicht verlängerbar.


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