Ev.-luth. Matthäus-Kirchengemeinde Lehrte (Alter Friedhof)

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Wahlgrab

Wahlgrab

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben werden.

Die Wahlgrabstätten werden nach dem Todesfall für die Dauer der Ruhefrist vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Wahlgrab mit Dauerpflege

Wahlgrab mit Dauerpflege

Wahlgräber mit einer Dauerpflege werden mit rotem Wesersandstein eingefasst und mit Stauden bepflanzt. Die übrige Fläche ist mit Rasen eingesät.

Die Pflege und Herrichtung der einzelnen Grabstätten wird von der Kirchengemeinde übernommen.

Die Dauer der Ruhefrist und Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf kann auch diese Grabart für 5 bis 25 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Urnengrab im Staudenbeet

Urnengrab im Staudenbeet

In der Gemeinschaftsanlage sind Bestattungen als Urne möglich. Es gibt verschiedene Variationen der Anlage und Pflege durch die Kirchengemeinde.

Eine Beisetzung erfolgt mit einer oder zwei Grabstellen im Staudenbeet. Wahlweise ist die Errichtung einer Granitstele oder eines Granitkissen möglich. Hierauf wird der Vor- und Nachname sowie der Geburts- und Sterbetag des Verstorbenen angebracht.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 25 Jahren, können diese Grabstätten nicht verlängert werden und fallen an die Kirchengemeinde zurück.

Bei einer Zweitbestattung fällt zusätzlich eine Gebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung zur Anpassung an die neue Ruhezeit der erstbeigesetzten Urne an.


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