Ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Sehnde-Rethmar-Haimar (Haimar)

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Wahlgrab

Bestehende Wahlgrabstätte für Erdbestattungen

Bestehende Wahlgrabstätten für Erdbestattungen können auf Antrag beim Kirchenvorstand in eine Urnenwahlgrabstätte umgewandelt werden. Auf dem kirchlichen Friedhof sind Erdbestattungen nicht mehr möglich.

Eine bestehende Wahlgrabstätte für Erdbestattungen mit zwei Grabstellen kann in eine Urnenwahlgrabstätte mit vier Grabstellen umgewandelt werden. Diese Umwandlungsmöglichkeit ist nur bei Grabstätten gegeben, bei denen die Ruhezeiten abgelaufen sind. Falls noch Ruhezeiten bestehen, ist eine Teilung der Grabstätte möglich.

Für die Pflege während der gesamten Nutzungszeit ist die jeweils nutzungsberechtigte Person zuständig.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgräber sind Grabstätten, in denen bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Sie sind nach Ablauf der Ruhefrist verlängerbar und werden von den Nutzungsberechtigten gepflegt.

Sie werden für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Urnenwahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Urnengemeinschaftsgrabanlage

Urnengemeinschaftsgrabanlage

Gräber in der Gemeinschaftsgrabanlage für Urnenbestattungen können wie Wahlgräber frei ausgesucht werden. Sie sind mit Bodendeckern bepflanzt und werden von der Kirchengemeinde gepflegt.

Neben dem Grab kann eine weitere Grabstelle reserviert werden. Bei einer Beisetzung auf der reservierten Grabstelle, wird dabei auch die erste bis zum Ablauf verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

Die einzelnen Grabstätten sind nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet. Die Pflege der gesamten Anlage wird von der Kirchengemeinde übernommen und ist im Nutzungsrecht enthalten.

An einer zentralen Gedenkstelle werden die Vor- und Nachnamen sowie das Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen angebracht.


Urnenreihengrab in naturbelassener Umgebung

Urnenreihengrab in naturbelassener Umgebung

Eine Urnenbestattung in naturbelassener Umgebung erfolgt der Reihe nach im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren.

Die Grabstätten sind nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet. Die Pflege und Herrichtung der Anlage und der Grabstätten erfolgt durch die Kirchengemeinde. Einzelne Grabstätten werden möglichst in naturbelassener Art gelassen.

An einer zentralen Gedenkstelle werden die Vor- und Nachnamen sowie das Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen angebracht.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.


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