Ev.-luth. Kirchengemeinde Ilten-Bilm-Höver

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Wahlgrab

Wahlgrab

Eine Wahlgrabstätte kann mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist und Nutzungszeit für Erdbestattungen vergeben werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5 bis 30 Jahre verlängert, oder aber an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.

Sie werden nach dem Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Interessierte und Angehörige können sich dabei den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.


Reihengrab

Reihengrab

Reihengrabstätten gehören zu den Grabarten, die speziell für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle gedacht sind. Sie werden der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben.

Nach Ablauf des Zeitraumes der Ruhefrist und Nutzungszeit von 30 Jahren fallen Reihengrabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.

Der Nutzungsberechtigte ist für den gesamten Zeitraum für die Pflege und Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten, in denen bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Eine Grabstätte misst dabei einen Umfang von 1 m Breite und 1 m Höhe.

Die Urnenwahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist. Für die Pflege und Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Urnenwahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Urnenreihengrab

Urnenreihengrab

Mit den Urnenreihengräbern besteht die einfache Möglichkeit einer Grabstätte für Urnenbestattungen, die nach der Ruhefrist auslaufen und nicht verlängert werden können.

Die Pflege der Grabstätte wird dabei vom Nutzungsberechtigten für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren übernommen.

Urnenreihengräber werden im Todesfall der Reihe nach vergeben. Im Wesentlichen sind die Modalitäten wie bei denen der Reihengräber für Erdbestattungen. Die Gräber sind allerdings kleiner und somit leichter zu pflegen.


Wahlgrab im Rasenfeld

Wahlgrab im Rasenfeld

Wahlgräber im Rasenfeld werden in einer eigenen Anlage angelegt und nicht einzeln eingefasst. Die Grabstätte besteht aus einer Pflanz- und einer Rasenfläche.

Die Pflanzfläche wird von der Kirchengemeinde mit einem Bodendecker belegt, der übrige Platz mit Rasen eingesät. Die Pflege und Instandhaltung wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühren sind im Nutzungsrecht enthalten.

Zusätzlich können auf der Pflanzfläche weitere Pflanzen gesetzt werden. Die genauen Bedingungen einschließlich des Setzens eines Grabmales, können der Friedhofsordnung entnommen werden.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit kann die Grabstätte verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Urnengemeinschaftsanlage im Stelenfeld

Urnengemeinschaftsanlage im Stelenfeld

Die Urnengemeinschaftsanlage ist mit Bodendecker bepflanzt und auf einem zentralen Gedenkstein werden der Vor- und Nachname sowie das Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen eingraviert.

Die Grabstellen in der Urnengemeinschaftsanlage werden wie Reihengräber der Reihe nach im Todesfall vergeben und können nicht verlängert werden.

Im Nutzungsrecht ist bereits die Pflege und Instandhaltung sowie die Gebühr für die Gravur im Gedenkstein enthalten.


Urnenpartnerschaftsgrab

Urnenpartnerschaftsgrab

Die Grabstätten der Urnenpartnerschaftsgräber werden der Reihe nach mit zwei nebeneinander liegenden Grabstellen vergeben und dienen der Bestattung des Verstorbenen sowie dessen Ehegatten oder Lebenspartner.

Auf der Grabstätte ist vom Nutzungsberechtigten ein Grabmal zu errichten. Die übrige Pflege wird von der Kirchengemeinde übernommen und ist im Nutzungsrecht enthalten.

Die Grabstätten werden zum Teil mit einem Bodendecker und einer Rasenfläche belegt. Nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück.


Reihengrab im Urnenfeld (Wahrendorff)

Wie beim Rasenfeld bietet das Urnenfeld die Möglichkeit zur Urnenbestattung von ehemaligen Bewohnern des Klinikums Wahrendorff GmbH Sehnde. Die Pflege wird auch hier von der Kirchengemeinde übernommen.

Die Bestattungen erfolgen der Reihe nach im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren. Die gesamte Anlage sowie die einzelnen Grabstätten werden mit Rasen eingesät und nicht einzeln gekennzeichnet. Die Gebühren für die Pflege sind im Nutzungsrecht enthalten.

Auf einem zentralen Gedenkstein in Form einer Stele werden die Vor- und Nachnamen sowie die Geburts- und Sterbejahre der Verstorbenen auf einer Namensplatte angebracht.


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