Ev.-luth. Kirchengemeinde An Aue und Fuhse (Uetze)

Informationen zum Friedhof und den Grabarten

Wahlgrab

Wahlgrab

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben werden.

Die Wahlgrabstätten werden nach dem Todesfall für die Dauer der Ruhefrist vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall gekauft werden. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten für 5, 10, 20 oder 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Rasenwahlgrab

Rasenwahlgrab

Unsere Rasenwahlgrabstätten sind Grabstätten, die mit einer oder mehr Grabstellen vergeben werden. In einer mit Rasen angelegten Anlage wird die Pflege der Grabstätten durch die Kirchengemeinde übernommen.

Rasenwahlgrabstätten werden nicht einzeln eingefasst und können mit einem stehenden oder liegenden Grabmal versehen werden. Bei stehenden Grabmalen muss ein Sockel verwendet werden, liegende Grabmale sind auf Grasnarbenhöhe einzulassen.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit kann ein Rasenwahlgrab für 5, 10, 20 oder 30 Jahre verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden. Die Pflege der Grabstätte ist bereits in den Nutzungsgebühren inbegriffen.


Reihengrab

Reihengrab

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle, die der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben werden.

Die Nutzungsrechte werden für die Laufzeit der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Zeit fallen sie an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.


Urnengemeinschaftsfeld

Urnengemeinschaftsfeld

Beim Urnengemeinschaftsfeld handelt es sich um pflegefreie Grabstätten für Urnenbestattungen. Sie werden wie die Reihengräber einzeln der Reihe nach im Todesfall vergeben werden.

Die Grabstätten werden nicht einzeln eingefasst, aber mit einer einheitlichen Namensplatte versehen, die von der Kirchengemeinde für Sie bestellt wird.

Pflege und Instandhaltung des Urnengemeinschaftsfeldes werden von der Kirchengemeinde übernommen. Nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren kann die Grabstätte, wie auch bei Reihengräbern, nicht verlängert werden und fällt an die Kirchengemeinde zurück.


Sarggemeinschaftsfeld

Sarggemeinschaftsfeld

Das Sarggemeinschaftsfeld besteht aus pflegefreien Grabstätten für Erdbestattungen. Die Grabstätten werden wie Reihengräber einzeln der Reihe nach im Todesfall vergeben.

Grabstätten im Sarggemeinschaftsfeld werden nicht einzeln eingefasst. Im Gegensatz zum Urnengemeinschaftsfeld müssen auf diesen Gräbern Grabmale auf einem Sockel durch den Nutzungsberechtigten errichtet werden.

Die Pflege und Instandhaltung des Sarggemeinschaftsfeldes wird von der Kirchengemeinde übernommen. Nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren kann die Grabstätte wie auch bei Reihengräbern nicht verlängert werden und fällt an die Kirchengemeinde zurück.


Urnenpartnergrab

Urnenpartnergrab

Die Urnenpartnergräber bieten den Verstorbenen die Möglichkeit, mit Ehegatten oder Lebenspartner beigesetzt zu werden.

Die Pflege und Herrichtung der Anlage und der einzelnen Grabstätten erfolgt durch die Kirchengemeinde. Die Gebühr für die Pflege ist bereits im Nutzungsrecht enthalten.

Eine Verlängerung ist einmalig möglich. Auf der Grabstätte ist ein Grabmal auf einem Sockel zu errichten.


Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten, in der bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können.

Im Wandel der Bestattungsmodalitäten geht auch der Bedarf vermehrt zu Urnenbestattungen. Urnenwahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden.

Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.

Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Urnenwahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.


Urnenhain Uetze

Gemeinschaftsanlage im Urnenhain

Grabstellen in der Gemeinschaftsanlage im Urnenhain werden für Urnenbestattungen in einer eigenen Anlage vergeben, die mit einer kleinen Baumgruppe sowie einer zentralen Gedenkstele gestaltet wurde.

Die Pflege und Instandhaltung der Anlage wird von der Kirchengemeinde übernommen. Eine Blumenablage im Urnenhain ist nur an der Gedenkstele gestattet. Nach Ablauf der Ruhefrist fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück und können nicht verlängert werden.


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