Wahlgrab
Wahlgrabstätten sind Grabstätten mit einer oder mehreren Grabstellen. In einer einstelligen Wahlgrabstätte kann eine Sargbestattung ermöglicht werden.
Die Wahlgrabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern er frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Wahlgrabstätten verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 10 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
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Grabstelle |
565,00 €
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10 Jahre
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Neuvergabe
ab dem 6. Lebensjahr
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Grabstelle |
1.130,00 €
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20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
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Grabstelle |
56,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre ab dem 6. Lebensjahr |
Grabstelle |
56,50 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgrabstätten werden mit zwei oder mehr Grabstellen für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können die Grabstätten verlängert werden.
Die Urnenwahlgräber werden mit mindestens zwei Grabstellen vergeben, je Grabstelle ist die Bestattung einer Urne möglich. Ansonsten werden die Urnenwahlgrabstätten wie Wahlgrabstätten von den Nutzungsberechtigten gepflegt und instand gehalten.
Eine Verlängerung ist nach Ablauf für einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahre möglich.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
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Doppelgrabstelle |
950,00 €
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20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre |
Doppelgrabstelle |
47,50 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Partnerurnengrab in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten
In Partnerurnengrabstätten in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten werden Grabstellen zur Bestattung von bis zu zwei Urnen vergeben. Das Gestaltungsrecht und die Pflege der Anlage obliegt ausschließlich der Kirchengemeinde.
Das Nutzungsrecht für diese Grabart kann nur einmalig verlängert werden
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
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Doppelgrab |
5.071,50 €
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20 Jahre
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Neuvergabe
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Doppelgrab |
6.330,00 €
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20 Jahre
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Neuvergabe
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Doppelgrab |
5.143,40 €
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20 Jahre
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Neuvergabe
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Doppelgrab |
5.897,00 €
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20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre |
2 Grabstellen |
183,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre
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2 Grabstellen |
185,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
|
Verlängerung nach 20 Jahre
|
2 Grabstellen |
185,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühr ist im Nutzungsrecht bereits enthalten.
Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Partnererdgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten
Diese Grabstätten werden der Reihe nach für eine Erdbestattung vergeben. Zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden. Dadurch verlängert sich die Nutzungszeit einmalig. Sie kann danach nicht verlängert werden.
Das Gestaltungsrecht und die Pflege der Anlage obliegt der Kirchengemeinde.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
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1er Grabstätte |
5.903,00 €
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20 Jahre
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Neuvergabe
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1er Grabstätte |
6.662,00 €
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20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre |
1 Grabstelle |
216,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Verlängerung nach 20 Jahre
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1 Grabstelle |
218,00 €/Jahr
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5-20 Jahre
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Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühr ist im Nutzungsrecht bereits enthalten.
Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Urnenreihengrabstätte in der Gemeinschaftsanlage Meinekes Garten
Diese Urnengrabstätten werden der Reihe nach für die Bestattung einer Urne vergeben.
Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf nicht verlängert werden, so dass die Grabstätte an die Kirchengemeinde zurückfällt.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
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1er Grabstätte |
3.323,25 €
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20 Jahre
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Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühr ist im Nutzungsrecht bereits enthalten.
Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Urnengemeinschaftsgrabanlage
Grabstellen in der Urnengemeinschaftsgrabanlage werden der Reihe nach für die Beisetzung einer Urne vergeben.
Das Gestaltungsrecht und die Pflege der Anlage obliegt der Kirchengemeinde. Die Ruhefrist und Nutzungszeit von 20 Jahren kann nach Ablauf nicht verlängert werden, so dass die Grabstätte an die Kirchengemeinde zurückfällt.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 20 Jahren fallen für das Nutzungsrecht die unten aufgeführten Gebühren an:
Art |
Stelle |
Preis |
Laufzeit |
Neuvergabe
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1er Grabstätte |
1.510,00 €
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20 Jahre
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Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühr ist im Nutzungsrecht bereits enthalten.
Die genauen Gebührensätze wie Grabaushub, Gebühr für Kapelle oder Kirche und weitere Möglichkeiten entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsgebührenordnung.
Garten der Sternenkinder
Der „Garten der Sternenkinder“ ist eine pflege- und kostenfreie Möglichkeiten für Eltern, verstorbene Fehl- und Ungeborene die nicht beisetzungspflichtig sind, in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.
Die Pflege und Unterhaltung der Gemeinschaftsanlage wird von der Kirchengemeinde übernommen. Für die Beisetzung und Pflege wird den Eltern keine Gebühr berechnet, die Kosten werden von der Kirchengemeinde übernommen.
Am jeweils letzten Freitag im April und September findet um 15 Uhr eine Trauerfeier und eine Gemeinschaftsbeisetzung statt.
Nutzungsrecht
Für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 10 Jahren fallen für diese Grabart keine Gebühren für die Bestattung und das Nutzungsrecht an. Alle Kosten werden von der Kirchengemeinde übernommen.
Pflegefreie Grabstätte
Die Pflege der Grabstätte wird von der Kirchengemeinde übernommen. Die Gebühr ist im Nutzungsrecht bereits enthalten.