Ev.-luth. Kirchengemeinde An Aue und Fuhse (Obershagen)
Informationen zum Friedhof und den Grabarten
Reihengrab
Reihengräber sind Gräber, die für Erd- und Urnenbestattungen mit einer einzelnen Grabstelle vergeben werden. Sie werden der Reihe nach im Todesfall für die Ruhefrist vergeben.
Während des gesamten Zeitraums ist der Nutzungsberechtigte für die Pflege und Instandhaltung der Grabstätte verantwortlich.
Nach Ablauf des Zeitraumes der Ruhefrist und Nutzungszeit von 30 Jahren, fallen die Reihengräber an die Kirchengemeinde zurück. Sie können nicht verlängert werden.
Wahlgrab
Das Wahlgrab gehört zu den Grabarten, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden. In einer Wahlgrabstätte mit einer Grabstelle, kann eine Erdbestattung ermöglicht werden.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern sie frei ist.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit von 30 Jahren können Wahlgräber hingegen der Reihengräber verlängert oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnenwahlgrab
Urnenwahlgräber sind Grabstätten, in denen bis zu drei Urnen beigesetzt werden können. Nach Ablauf der Ruhefrist sind Urnenwahlgräber verlängerbar.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit können Urnenwahlgräber verlängert, oder an die Kirchengemeinde zurückgegeben werden.
Urnenwahlgräber werden für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren vergeben, können aber auch vor dem eigentlichen Todesfall bereits gekauft werden. Interessierte oder Angehörige können sich den Ort der Grabstätte selbst aussuchen, sofern sie frei sind.
Für die Pflege und Instandhaltung der gesamten Laufzeit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Rasenurnengrab
Bestattungen im Rasenurnengrab sind besonders pflegeleicht, da die Unterhaltung von der Kirchengemeinde übernommen wird. Zusätzlich darf in einer bestehenden Grabstelle eine weitere Urne beigesetzt werden.
Die gesamte Anlage wird von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege ist dabei inbegriffen und wird von der Kirchengemeinde vorgenommen.
Jede Grabstätte muss mit einer ebenerdigen Steinplatte von 45 cm Breite, 35 cm Höhe und 10 cm Stärke versehen werden.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück. Während der Nutzungszeit ist eine weitere Urnenbestattung möglich, wenn es sich um den Ehegatten oder Lebenspartner handelt, wofür eine entsprechende Verlängerungsgebühr anfällt.
Rasensarggrab
Rasensarggräber sind wie Rasenurnengräber besonders pflegeleicht, da die Unterhaltung von der Kirchengemeinde übernommen wird. Neben einer Erdbestattung darf auch zusätzlich eine Urne beigesetzt werden.
Nach Ablauf der Ruhefrist und Nutzungszeit fallen die Grabstätten an die Kirchengemeinde zurück. Während der Nutzungszeit ist eine weitere Urnenbestattung möglich, wenn es sich um den Ehegatten oder Lebenspartner handelt.
Die gesamte Anlage wird von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege ist dabei inbegriffen und wird von der Kirchengemeinde vorgenommen.
Wie bei den Rasenurnengräbern ist jede Grabstätte mit einer ebenerdigen Steinplatte vom 45 cm Breite, 35 cm Höhe und 10 cm Stärke zu versehen.
Gemeinschaftsanlage unter Bäumen
Angelegt als Gemeinschaftsanlage, ist diese Grabart durch eine Baumgruppe und einer zentralen Gedenkstele versehen.
Grabstellen werden für Urnenbestattungen im Todesfall der Reihe nach vergeben und nicht einzeln eingefasst.
Die gesamte Anlage wird von der Kirchengemeinde mit Rasen eingesät. Die Pflege ist dabei inbegriffen und wird von der Kirchengemeinde vorgenommen. Das Ablegen von Blumen ist nur an der Gedenkstele gestattet.
Rasensarggrabstätte mit Pflanzfläche
Grabstätten dieser Art werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Sie zeichnen sich durch eine festgelegte Pflanzfläche aus, die von den Nutzungsberechtigten gepflegt wird.
Die Pflanzfläche hat eine Breite von 1,4 m und eine Tiefe von 0,6 m. Die übrige Fläche der Grabstelle wird mit Rasen eingesät und von der Kirchengemeinde gepflegt.
Genaue Angaben zu Gestaltungs- und Grabmalvorschriften entnehmen Sie bitte direkt der Friedhofsordnung.
Gemeinschaftsanlage für Frühchen
Die Grabstellen dieser Grabanlage werden im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Sie dienen ausschließlich der Bestattung von Kindern in Frühgeburtenkistchen oder Kindersärgen.
Die Pflege und Herrichtung der Anlage wird von der Kirchengemeinde übernommen. Nutzungsrechte werden von der Kirchengemeinde kostenfrei vergeben, es wird lediglich eine Gebühr für den Grabaushub erhoben.